• Zahnzusatzversicherung AOK NordWest Kampagne

    Für gesunde Zähne

    und ein sorgenfreies Lächeln

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    Eure Zähne

    sind es wert

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Die Zahnzusatz­versicherung für AOK-Kunden

... in Zusammenarbeit mit unserem starken Partner, der Union Krankenversicherung


Mit AOK-DentalPRIVAT ergänzt ihr eure Leistungen der gesetz­lichen Kranken­versicherung mit einem sinn­vollen Zusatz-Schutz! Euer exklusiver Vor­teil als AOK-Kunde: Unser Kooperations­tarif zu einem vergünstigten Preis.

Mit AOK-DentalPRIVAT bekommt ihr folgende Leistungen:

Zahnersatz

Zahnersatz

Ergänzende Leistungen für Kronen, Brücken und Prothesen sowie implantatgetragenen Zahnersatz (inkl. Kosten für Reparaturen und die notwendigen zahntechnischen Laborarbeiten und Materialien)

Zahnfüllung

Zahnfüllungen

Finanzielle Unterstützung für z. B. Kunststofffüllungen, Inlays und Onlays, die über eine ausreichende und zweckmäßige zahnärztliche Versorgung hinausgehen

Findet jetzt heraus, wie hoch euer Beitrag ist:

Wann haben Sie Geburtstag?

Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für Ihren Versicherungs­schutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungs­­bedingungen (AVB) und Tarife.

Leistungsbeispiel Zahnersatz

Sie benötigen eine neue Krone. Dazu erhalten Sie eine Zahnarzt- und Zahnlaborrechnung über insgesamt 800 Euro.

AOK-DentalPRIVAT

Welche Kosten tragen Sie und warum?

Icon 1
Die AOK NordWest über­nimmt von den Gesamt­kosten 280 Euro. Die Rest­kosten betragen 520 Euro.
Icon 2
Die Zahn­zusatz­versicherung AOK-DentalPRIVAT über­nimmt den gleichen Betrag wie die AOK NordWest, also eben­falls 280 Euro.
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Mit AOK-DentalPRIVAT beträgt Ihr Eigen­anteil statt 520 Euro daher nur noch 240 Euro.
Häufige Fragen zu AOK-DentalPRIVAT
Was ist mit AOK-DentalPRIVAT nicht abgesichert?
  • Folgende Leistungen sind nicht versichert:

    • Behandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind
    • Zahnersatzmaßnahmen, für die kein von der Gesetzlichen Krankenversicherung anerkannter Anspruch auf einen Festzuschuss besteht
    • AOK-ZahnVITAL: Maßnahmen für Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken, Prothesen, Implantate) sind nicht versichert

    Folgende Leistungen sind nicht versichert:

    • Behandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind
    • Zahnersatzmaßnahmen, für die kein von der Gesetzlichen Krankenversicherung anerkannter Anspruch auf einen Festzuschuss besteht
    • AOK-ZahnVITAL: Maßnahmen für Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken, Prothesen, Implantate) sind nicht versichert
Besteht auch Versicherungsschutz für Zahnersatz bei Zähnen, die bei Vertragsabschluss fehlten bzw. nicht ersetzt waren?
  • Ja, auch Zahnersatz für Zähne, die bei Vertragsabschluss fehlten bzw. nicht ersetzt waren, ist mitversichert.

    Ja, auch Zahnersatz für Zähne, die bei Vertragsabschluss fehlten bzw. nicht ersetzt waren, ist mitversichert.

Wie kann ich meinen Versicherungsvertrag kündigen?
  • Sie können Ihren Vertrag nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer von zwei Jahren und zum Ende eines jeden Kalenderjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Ihre Kündigung muss mindestens in Textform erfolgen. Erhöhen sich die Beiträge, können Sie die Versicherung innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung außerordentlich kündigen.

    Sie können Ihren Vertrag nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer von zwei Jahren und zum Ende eines jeden Kalenderjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Ihre Kündigung muss mindestens in Textform erfolgen. Erhöhen sich die Beiträge, können Sie die Versicherung innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung außerordentlich kündigen.

Wann und wie zahle ich meinen Versicherungsbeitrag?
  • Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag, den Sie aber in Monatsraten jeweils zum Ersten eines Monats zahlen können. Die Raten sind monatlich im Voraus fällig. Ihre Beiträge können Sie bequem per SEPA-Lastschrifteinzug zahlen oder überweisen. Der erste Beitrag wird fällig, nachdem Sie von uns Ihren Versicherungsschein erhalten haben. 

    Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag, den Sie aber in Monatsraten jeweils zum Ersten eines Monats zahlen können. Die Raten sind monatlich im Voraus fällig. Ihre Beiträge können Sie bequem per SEPA-Lastschrifteinzug zahlen oder überweisen. Der erste Beitrag wird fällig, nachdem Sie von uns Ihren Versicherungsschein erhalten haben. 

Ab wann beginnt der Versicherungsschutz?
  • Bei unseren Zahnzusatzversicherungen verzichten wir auf Wartezeiten. Ihr Versicherungsschutz beginnt darum zu dem mit Ihnen vereinbarten Zeitpunkt. Diesen finden Sie in Ihrem Versicherungsschein ausgewiesen. 

    Bei unseren Zahnzusatzversicherungen verzichten wir auf Wartezeiten. Ihr Versicherungsschutz beginnt darum zu dem mit Ihnen vereinbarten Zeitpunkt. Diesen finden Sie in Ihrem Versicherungsschein ausgewiesen. 

Bekomme ich mit steigender Versicherungsdauer mehr Leistungen?
  • Ja, beim Zahnersatz. Mit steigender Versicherungsdauer im Tarif AOK-DentalPRIVAT erhöht sich der Leistungsanspruch hier wie folgt:

    • ab dem siebten Kalenderjahr: Erhöhung auf 105% der Leistung von AOK NordWest
    • ab dem zehnten Kalenderjahr: Erhöhung auf 110% der Leistung von AOK NordWest
    • ab dem 13. Kalenderjahr: Erhöhung auf 120% der Leistung von AOK NordWest

    Ja, beim Zahnersatz. Mit steigender Versicherungsdauer im Tarif AOK-DentalPRIVAT erhöht sich der Leistungsanspruch hier wie folgt:

    • ab dem siebten Kalenderjahr: Erhöhung auf 105% der Leistung von AOK NordWest
    • ab dem zehnten Kalenderjahr: Erhöhung auf 110% der Leistung von AOK NordWest
    • ab dem 13. Kalenderjahr: Erhöhung auf 120% der Leistung von AOK NordWest
Ist die Versicherungsleistung begrenzt?
  • Ja, ist sie.

    Für AOK-ZahnVITAL:

    In den ersten vier Kalenderjahren erstatten wir für professionelle Zahnreinigung, Kunststofffüllungen sowie Inlays und Onlays maximal:

    • im ersten Versicherungsjahr insgesamt: 250 Euro
    • in den ersten zwei Versicherungsjahren insgesamt: 500 Euro
    • in den ersten drei Versicherungsjahren insgesamt: 750 Euro
    • in den ersten vier Versicherungsjahren insgesamt: 1.000 Euro

     

    Für AOK-DentalPRIVAT:

    In den ersten drei Kalenderjahren erstatten wir für Zahnersatz maximal:

    • im ersten Kalenderjahr: 250 Euro
    • im zweiten Kalenderjahr: 500 Euro
    • im dritten Kalenderjahr: 750 Euro

    Die Leistungen aus der Zahnzusatzversicherung dürfen zusammen mit Leistungen Dritter z.B. der AOK oder weiteren privaten Versicherungen die Gesamtaufwendungen nicht übersteigen.

    Ja, ist sie.

    Für AOK-ZahnVITAL:

    In den ersten vier Kalenderjahren erstatten wir für professionelle Zahnreinigung, Kunststofffüllungen sowie Inlays und Onlays maximal:

    • im ersten Versicherungsjahr insgesamt: 250 Euro
    • in den ersten zwei Versicherungsjahren insgesamt: 500 Euro
    • in den ersten drei Versicherungsjahren insgesamt: 750 Euro
    • in den ersten vier Versicherungsjahren insgesamt: 1.000 Euro

     

    Für AOK-DentalPRIVAT:

    In den ersten drei Kalenderjahren erstatten wir für Zahnersatz maximal:

    • im ersten Kalenderjahr: 250 Euro
    • im zweiten Kalenderjahr: 500 Euro
    • im dritten Kalenderjahr: 750 Euro

    Die Leistungen aus der Zahnzusatzversicherung dürfen zusammen mit Leistungen Dritter z.B. der AOK oder weiteren privaten Versicherungen die Gesamtaufwendungen nicht übersteigen.

Bildet der Tarif Altersrückstellungen?
  • Nein, für die Tarife werden keine Alterungsrückstellungen gebildet. Deshalb richten sich die Beiträge nach der jeweiligen Lebensaltersgruppe.

    Das bedeutet für AOK-ZahnVITAL: Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem Sie das 20., 40. bzw. 65. Lebensjahr vollenden, ist der Beitrag für das Eintrittsalter 20, 40 bzw. 65 zu zahlen.

    Für AOK-DentalPRIVAT gilt: Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem Sie das 21., 41. bzw. 61. Lebensjahr vollenden, ist der Beitrag für das Eintrittsalter 21, 41, bzw. 61 zu zahlen.

    Nein, für die Tarife werden keine Alterungsrückstellungen gebildet. Deshalb richten sich die Beiträge nach der jeweiligen Lebensaltersgruppe.

    Das bedeutet für AOK-ZahnVITAL: Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem Sie das 20., 40. bzw. 65. Lebensjahr vollenden, ist der Beitrag für das Eintrittsalter 20, 40 bzw. 65 zu zahlen.

    Für AOK-DentalPRIVAT gilt: Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem Sie das 21., 41. bzw. 61. Lebensjahr vollenden, ist der Beitrag für das Eintrittsalter 21, 41, bzw. 61 zu zahlen.

Gibt es Wartezeiten oder bekomme ich die Leistungen direkt nach Vertragsabschluss?
  • Bei unserer Zahnzusatzversicherung gibt es keine Wartezeiten. Für alle Versicherungsfälle, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages eintreten, können Sie die Leistungen beanspruchen.

    Bei unserer Zahnzusatzversicherung gibt es keine Wartezeiten. Für alle Versicherungsfälle, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages eintreten, können Sie die Leistungen beanspruchen.

Lohnt sich mein Bonusheft noch, wenn ich mit AOK-DentalPRIVAT versichert bin?
  • Ja, es lohnt sich im Tarif AOK-DentalPRIVAT. Denn die Leistung für Zahnersatz orientiert sich an dem Festzuschuss, den Ihnen die AOK zahlt. Mit der Pflege des Bonushefts erhöht sich der AOK-Festzuschuss und damit automatisch auch die Leistung aus Ihrer Zahnzusatzversicherung.

    Auf die Leistungen vom Tarif AOK-ZahnVITAL hat ein Bonusheft keine Auswirkungen. 

    Ja, es lohnt sich im Tarif AOK-DentalPRIVAT. Denn die Leistung für Zahnersatz orientiert sich an dem Festzuschuss, den Ihnen die AOK zahlt. Mit der Pflege des Bonushefts erhöht sich der AOK-Festzuschuss und damit automatisch auch die Leistung aus Ihrer Zahnzusatzversicherung.

    Auf die Leistungen vom Tarif AOK-ZahnVITAL hat ein Bonusheft keine Auswirkungen. 

Downloads

Hier können Sie sich die Tarif­details sowie die Allgemeinen Versicherungs­bedingungen (AVB) als PDF herunterladen:

Tarifbedingungen AOK-DentalPRIVAT

Allgemeine Versicherungsbedingungen

Persönliche Beratung für Mitglieder der AOK NordWest

Ihr habt Fragen?

Unsere Experten der UKV beraten euch gerne telefonisch.
Telefonische Beratung für Mitglieder der AOK NordWest
Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr
UKV Union Krankenversicherung in Kooperation mit der AOK NordWest
Unser Produktgeber ist die UKV – Union Krankenversicherung
UKV-Union Krankenversicherung AG
Peter-Zimmer-Str. 2, D-66123 Saarbrücken
Tel.: +49 681 844-7000, service@ukv.de, www.ukv.de
AG Saarbrücken, HRB: 7184
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