Mit AOK-ZahnPRIVAT 100 schenken Sie Ihrem Lächeln die beste Vorsorge

Ein strahlendes Lächeln macht selbstbewusst und glücklich. Doch Zahnarztbesuche können oft teuer werden. Deshalb bieten wir Ihnen mit dem Tarif AOK-ZahnPRIVAT 100 ein umfassendes Rundum-Sorglos-Paket. Dieser Premiumtarif sorgt dafür, dass Sie bestens abgesichert sind und von erstklassigen Zahnzusatzleistungen profitieren. Verlassen Sie sich auf starke Leistungen für Ihre Zahngesundheit, denn schöne Zähne sollten kein Luxus sein.

Leistungsumfang: Das sichert Ihre Zahnzusatzversicherung ab

Prophylaxe & Zahnbehandlung

Prophylaxe & Zahnbehandlung

  • unbegrenzte Zahnprophylaxe
  • Bleaching
  • hochwertige Füllungen
  • Parodontose- und Wurzelbehandlungen
Zahnersatz

Zahnersatz

  • Implantate
  • Kronen
  • Brücken
Kieferorthopädie

Kieferorthopädie

  • bei Kindern und Jugendlichen 
  • bei Erwachsenen nach Unfall
Prophylaxe & Zahnbehandlung

Prophylaxe & Zahnbehandlung

  • unbegrenzte Zahnprophylaxe
  • Bleaching
  • hochwertige Füllungen
  • Parodontose- und Wurzelbehandlungen
Zahnersatz

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  • Implantate
  • Kronen
  • Brücken
Kieferorthopädie

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  • bei Kindern und Jugendlichen
  • bei Erwachsenen nach Unfall

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AOK-ZahnPRIVAT 100

monatlich
Gesunde Zähne
Zahnbehandlung inkl. Parodontose-Wurzelbehandlung
JA
100%
Hochwertiger Zahnersatz
JA
100%
Angst- und Schmerzausschaltung
JA
100%
Strahlendes Lächeln
Zahnprophylaxe inkl. Professioneller Zahnreinigung
JA
100%
Zahnaufhellung (Bleaching)
JA
100%
bis zu 200 € in zwei Jahren
Perfekter Biss
Kieferorthopädie für Erwachsene, wenn die GKV leistet oder aufgrund eines Unfalls
JA
100%
bis zu 5.000 €
Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche
JA
100%
bis zu 5.000 €
AOK-ZahnPRIVAT 100

monatlich

Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Tarife.

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Häufige Fragen zu unseren Zahnzusatzversicherungen

Gibt es Wartezeiten?
  • Nein. Im Tarif AOK-ZahnPRIVAT 100 gibt es keine Wartezeiten. Für Versicherungsfälle, die nach Vertragsabschluss eintreten, können Sie direkt Leistungen beanspruchen.
Der Zahnarzt hat eine Behandlung angeraten oder schon mit ihr begonnen: Kann ich noch eine Versicherung abschließen?
  • Nein, leider können Sie eine Zahnzusatzversicherung nur abschließen, wenn aktuell keine Zahnbehandlungs- oder Zahnersatzmaßnahme durchgeführt wird und auch in den letzten zwei Jahre keine solcher Maßnahmen zahnärztlich empfohlen wurde.
Wie lange läuft mein Vertrag? Wie sind die Kündigungsfristen?
  • Sie schließen den Versicherungsvertrag zunächst bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres ab. Er verlängert sich automatisch um ein Kalenderjahr. Es sei denn, Sie kündigen ihn: Das können Sie mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende machen.
Wieviel Geld erstattet die Zahnzusatzversicherung?
  • Die Zahnzusatzversicherung erstattet 100 Prozent Ihrer Kosten abzüglich der Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.
Gibt es Grenzen für die Erstattung in den ersten Jahren?
  • Ja. Die Leistungen für Zahnbehandlung, Zahnersatz, schmerzstillende Maßnahmen und Kieferorthopädie sind zusammen in den ersten drei Kalenderjahren begrenzt auf einen Erstattungshöchstbetrag von insgesamt:
    Tarif AOK-ZahnPRIVAT 100
    • 1.000 Euro im ersten Kalenderjahr
    • 3.000 Euro in den ersten beiden Kalenderjahren
    • 6.000 Euro in den ersten drei Kalenderjahren
    Zur Berechnung des Erstattungsbetrages werden die Erstattungen aus dem Kalenderjahr, in dem die Behandlung stattfand, und die aus den vorhergehenden Kalenderjahren zusammengerechnet.
Muss ich ein Bonusheft führen?
  • Wenn Sie regelmäßig zum Zahnarzt oder zur Zahnärztin gehen und das durch ein gepflegtes Bonusheft nachweisen können, erhalten Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung einen höheren Festzuschuss.
    Für Ihre private Zahnzusatzversicherung müssen Sie kein Bonusheft führen.
    Sie erhalten die Erstattung, die Sie vertraglich vereinbart haben. Unabhängig davon, ob Sie regelmäßig zur Vorsorge gehen.
Was gehört zur Zahnprophylaxe? Wie wird sie erstattet?
  • Für folgende Aufwendungen haben Sie Versicherungsschutz zum jeweils versicherten Prozentsatz, z.B.:
    • professionelle Zahnreinigung
    • Fissurenversiegelung
    • Fluoridierung
    • Erstellen eines Mundhygienestatus
Was versteht man unter schmerzstillenden Maßnahmen?
  • Unter schmerzstillende Maßnahmen fallen z.B.:
    • Dämmerschlaf
    • Vollnarkose
    • Lachgas-Sedierung
    • Akkupunktur
    • Hypnose
Was versteht man unter Zahnaufhellung (Bleaching)?
  • Bei einer Zahnaufhellung (Bleaching) sind Aufwendungen erstattungsfähig, wenn die Maßnahmen in einer zahnärztlichen Praxis stattfinden oder zahnärztlich begleitet werden.
    Die Kosten werden zum versicherten Prozentsatz, abzüglich der von der GKV tatsächlich erbrachten Leistung erstattet.
    Der versicherte Prozentsatz ist:
    im Tarif AOK-ZahnPRIVAT 100: 100 %; bis insgesamt 200 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren.
    Zur Berechnung des Erstattungsbetrages werden die Erstattungen aus dem Kalenderjahr, in dem die Behandlung stattfand, und die aus dem vorhergehenden Kalenderjahr zusammengerechnet.
Falls mein Zahnersatz repariert werden muss: Fällt das unter den Versicherungsschutz?
  • Ja, diese Kosten sind im Rahmen der Erstattungsgrenzen mitversichert.
Was passiert, wenn ich meine gesetzliche Krankenversicherung wechsle?
  • Sollten Sie zu einer anderen AOK wechseln, kann die bestehende Versicherung weitergeführt werden. Dies gilt auch bei einem Wechsel zu einer AOK, die keine Kooperationsvereinbarung mit der UKV geschlossen hat.
    Im Fall eines Wechsels zu einer anderen deutschen gesetzlichen Krankenversicherung, können Sie das Versicherungsverhältnis ohne Unterbrechung in dem entsprechenden Normaltarif (Tarif ohne Zusatz „AOK-“) der UKV fortsetzen. In diesem Fall entfällt der AOK-Beitragsvorteil. Die Vorversicherungszeit wird angerechnet. Sollten Sie die Versicherung nicht weiterführen wollen, so können Sie innerhalb von zwei Monaten Ihren Vertrag bei uns kündigen. Die Kündigung erfolgt rückwirkend zum Zeitpunkt des Wechsels. 

Downloads

Hier können Sie sich die Tarife sowie die Allge­mein­en Ver­sicher­ungs­be­ding­ungen (AVB) als PDF her­unter­laden:

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UKV Union Krankenversicherung in Kooperation mit der AOK NordWest
Unser Produktgeber ist die UKV – Union Krankenversicherung
UKV-Union Krankenversicherung AG
Peter-Zimmer-Str. 2, D-66123 Saarbrücken
Tel.: +49 681 844-7000, Fax: +49 681 844-2509, service@ukv.de, www.ukv.de
AG Saarbrücken, HRB: 7184
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