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Auslandsreisekrankenversicherung
für Familien
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Auslandsreisekrankenversicherung
für Familien
Unser Urlaubs-Special für Eltern und Ihre Kinder
AOK-AuslandPRIVAT Familie
€ Jahresbeitrag für alle berechneten Personen
Versicherungsschutz für Familien
InfoMit AOK-AuslandPRIVAT Familie für Familien können sich alle Mitglieder der AOK NordWest absichern. Mitversichert sind der Ehepartner bzw. der eingetragene Lebenspartner oder der in häuslicher Gemeinschaft wohnende Lebenspartner sowie deren Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres – unabhängig ob Sie gemeinsam oder getrennt verreisen. Alle mitversicherten Personen sind bei Abschluss der Versicherung mit Namen anzugeben.
Anzahl Urlaubstage
InfoDer Schutz gilt für alle Urlaubsreisen ins Ausland innerhalb eines Jahres mit einer Reisedauer je Reise von maximal 8 Wochen.
max. 8 Wochen je Reise
Beratung und Behandlung beim Arzt
InfoErstattet werden Beratungen und Behandlungen durch Ärzte und Zahnärzte einschließlich Operationen und Operationsnebenkosten.
Medikamente und Verbandmittel
InfoWir erstatten ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel. Nicht als Arzneimittel gelten, auch wenn sie verordnet sind und heilwirksame Stoffe enthalten, Nähr- und Stärkungspräparate, kosmetische Präparate und Mittel, die vorbeugend oder gewohnheitsmäßig genommen werden.
Heilmittel
InfoErstattet werden durch einen Arzt verordnete Heilmittel: Inhalationen, Wärme- und Elektrotherapie sowie – nach einem während des Auslandsaufenthaltes eingetretenen Unfall – medizinische Bäder und Massagen.
Hilfsmittel (ohne Sehhilfen und Hörgeräte)
InfoWir erstatten ärztlich verordnete Hilfsmittel (ohne Sehhilfen und Hörgeräte), soweit diese erstmals während des Auslandsaufenthaltes erforderlich werden.
Krankenhaus
InfoWir erstatten die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus. Bei einem Krankenhausaufenthalt eines minderjährigen Kindes übernehmen wir zusätzlich die Kosten der Mitaufnahme einer Begleitperson.
Transportkosten
InfoWir erstatten die Kosten für Rettungsdienste (z. B. Kranken-, Unfall-, Rettungswagen oder Rettungshubschrauber) für den medizinisch notwendigen Transport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus oder zum nächsterreichbaren Notfallarzt nach einem Unfall oder im Notfall. Die Aufwendungen werden ebenfalls übernommen, wenn es sich um eine medizinisch notwendige Verlegung in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus handelt.
Such-, Rettungs- oder Bergungskosten
InfoWir erstatten Such-, Rettungs- oder Bergungskosten von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten nach einem Unfall, wenn im unmittelbaren Anschluss eine Behandlung im Krankenhaus stattfindet. Diese Leistungen sind begrenzt auf maximal 10.000 Euro je versicherte Person und Versicherungsfall.
Schmerzstillende Zahnbehandlung und Anfertigung von provisorischem Zahnersatz
InfoWir erstatten die Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlung durch Zahnärzte und die damit in Verbindung stehenden notwendigen Zahnfüllungen, die Anfertigung von provisorischem Zahnersatz, sowie Reparaturen von Prothesen. Ausgeschlossen sind Neuanfertigungen von Zahnersatz, Kronen und Inlays.
Krankenrücktransport
InfoErstattungsfähig sind die Kosten eines Rücktransports, die durch den Eintritt des Versicherungsfalls zusätzlich für die Rückkehr ins Inland anfallen.
Voraussetzungen sind, dass:
Voraussetzungen sind, dass:
- der Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine stationäre Behandlung voraussichtlich länger als 14 Tage dauert oder die voraussichtlichen Kosten der Heilbehandlung im Ausland die Kosten des Rücktransports übersteigen würden,
- der Rücktransport an den ständigen Wohnsitz oder in das von dort nächsterreichbare geeignete Krankenhaus erfolgt,
- der Rücktransport durch den Versicherer oder den Notruf-Service organisiert werden.
AOK-AuslandPRIVAT Familie
€ Jahresbeitrag für alle berechneten Personen
Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Tarife.
- Wer kann sich mit AOK-AuslandPRIVAT Familie absichern?
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- Wie viele Personen können im Tarif AOK-AuslandPRIVAT Familie versichert werden?
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- Für wen lohnt sich der Familien-Tarif?
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- Was ist mit AOK-AuslandPRIVAT Familie nicht abgesichert?
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- Wie kann ich meinen Versicherungsvertrag kündigen?
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- Wann und wie zahle ich meinen Versicherungsbeitrag?
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- Ab wann beginnt der Versicherungsschutz?
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- Gibt es Wartezeiten oder bekomme ich die Leistungen direkt nach Vertragsabschluss?
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- Was passiert, wenn ich meine gesetzliche Versicherung wechsle?
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Jetzt AOK-Mitglied werden und Vorteile sichern
Die AOK NordWest bietet vielfältige Zusatz- und Vorsorgeleistungen für Familien, Singles und Paare.
- Setzen Sie 500 Euro aus Ihrem Gesundheitsbudget für Mehrleistungen Ihrer Wahl ein
- Bonus- und Prämienprogramme: Wir belohnen eine gesundheitsbewusste Lebensweise mit attraktiven Vorteilen
- Ob Kurse, Anträge oder Beratung: Erledigen Sie viele Anliegen jetzt auch online
Unser Produktgeber ist die UKV – Union Krankenversicherung
UKV-Union Krankenversicherung AG
Peter-Zimmer-Str. 2, D-66123 Saarbrücken
Tel.: +49 681 844-7000, Fax: +49 681 844-2509, service@ukv.de, www.ukv.de
AG Saarbrücken, HRB: 7184
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