Damit Sie auch in Zukunft entspannt lachen können

Nichts ist so überzeugend und positiv wie ein Lächeln. Wenn aber zur Erhaltung dieses Lächelns Zahnbehandlungen oder gar Zahnersatz nötig werden, geht das schnell ins Geld. Unsere Zahnzusatzversicherungen AOK-ZahnVITAL und AOK-DentalPRIVAT sorgen für Ihren finanziellen Schutz – ohne Wartezeiten, ohne Gesundheitsfragen und ohne Risikozuschläge.

Leistungsumfang: Das sichern Ihre Zahnzusatzversicherungen ab

Zahnvorsorge

Zahnvorsorge

  • Professionelle Zahnreinigung
Zahnbehandlung

Zahnbehandlung

  • Kunststofffüllungen
  • Inlays
  • Onlays
Zahnersatz

Zahnersatz

  • Kronen
  • Brücken
  • Prothesen
  • Implantatgetragener Zahnersatz
Zahnvorsorge

Zahnvorsorge

  • Professionelle Zahnreinigung
Zahnbehandlung

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  • Kunststofffüllungen
  • Inlays
  • Onlays
Zahnersatz

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  • Brücken
  • Prothesen
  • Implantatgetragener Zahnersatz

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AOK-Zahn
VITAL

AOK-Dental
PRIVAT


Kombination aus

AOK-Zahn
VITAL +
AOK-Dental
PRIVAT

monatlich

monatlich

monatlich
Professionelle Zahnreinigung
50€ pro Jahr
Nein
50€ pro Jahr
Kunststofffüllungen, Inlays, Onlays
  • 50€ pro Zahn bei Kunst­stoff­füllungen
  • 100€ pro Zahn bei Inlays
  • 100€ pro Zahn bei Onlays
  • insgesamt 50€ pro Jahr
  • min. 50€ pro Zahn bei Kunst­stoff­füllungen
  • min. 100€ pro Zahn bei Inlays
  • min. 100€ pro Zahn bei Onlays
Zahnersatz
Nein
Ja
Ja
Erhöhung der Leistung bei Zahnersatz
Nein
Ja
Ja
Keine Wartezeit
Ja
Ja
Ja


AOK-Zahn
VITAL

AOK-Dental
PRIVAT


Kombination aus

AOK-Zahn
VITAL +
AOK-Dental
PRIVAT

monatlich

monatlich

monatlich
Der beliebteste Schutz unserer Kunden
AOK-ZahnVITAL
AOK-DentalPRIVAT

Kombination aus

AOK-ZahnVITAL +
AOK-DentalPRIVAT

monatlich

monatlich

monatlich
Professionelle Zahnreinigung
50 € pro Jahr
Nein
50 € pro Jahr
Kunststofffüllungen, Inlays, Onlays
  • 50 € pro Zahn bei Kunststofffüllungen
  • 100 € pro Zahn bei Inlays
  • 100 € pro Zahn bei Onlays
  • insgesamt 50 € pro Jahr
  • min. 50 € pro Zahn bei Kunststofffüllungen
  • min. 100 € pro Zahn bei Inlays
  • min. 100 € pro Zahn bei Onlays
Zahnersatz
Nein
Ja
Ja
Erhöhung der Leistung bei Zahnersatz
Nein
Ja
Ja
Keine Wartezeit
Ja
Ja
Ja
AOK-ZahnVITAL
AOK-DentalPRIVAT

Kombination aus

AOK-ZahnVITAL +
AOK-DentalPRIVAT

monatlich

monatlich

monatlich

Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Tarife.

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So sparen Sie mit unseren Zahnzusatzversicherungen

An unseren Beispielen erklären wir Ihnen, wer welche Kosten übernimmt und wieviel noch auf Sie zukommt. 

Leistungsbeispiel Zahnbehandlung
(Tarif: AOK-ZahnVITAL)

Sie benötigen eine zweiflächige Kunststofffüllung und erhalten dafür von Ihrem Zahnarzt eine Rechnung in Höhe von 143 Euro (3,5-facher Satz).

Leistungsbeispiel Zahnbehandlung Tarif AOK-ZahnVITAL
Icon 1

Ihre AOK NordWest beteiligt sich mit 49,29 Euro an den Kosten für die Kunststofffüllung. Die Restkosten betragen 93,71 Euro.

Icon 2

Die Zahnzusatzversicherung AOK-ZahnVITAL übernimmt 50 Euro pro Zahn bei Kunststofffüllungen.

Icon 3

Mit AOK-ZahnVITAL beträgt Ihr Eigenanteil statt 93,71 Euro daher nur noch 43,71 Euro pro Zahn.

Leistungsbeispiel Zahnersatz
(Tarif: AOK-DentalPRIVAT)

Sie benötigen eine Brücke zum Ersatz eines fehlenden Zahnes im Sichtbereich. Dazu erhalten Sie eine Zahnarzt- und Zahnlaborrechnung über insgesamt 1.700 Euro (3,5-facher Satz).

Leistungsbeispiel Zahnbehandlung Tarif AOK-DentalPRIVAT
Icon 1

Ihre AOK NordWest übernimmt von den Gesamtkosten 911,51 Euro. Die Restkosten betragen 788,49 Euro.

Icon 2

Die Zahnzusatzversicherung AOK-DentalPRIVAT übernimmt in diesem Beispiel für das dritte Versicherungsjahr bis max. 750 Euro.

Icon 3

Mit AOK-DentalPRIVAT beträgt Ihr Eigenanteil statt 788,49 Euro daher nur noch 38,49 Euro.

Häufige Fragen zu unseren Zahnzusatzversicherungen

Was ist mit den Zahnzusatzversicherungen nicht abgesichert?
  • Folgende Leistungen sind nicht versichert:

    • Behandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind
    • Zahnersatzmaßnahmen, für die kein von der Gesetzlichen Krankenversicherung anerkannter Anspruch auf einen Festzuschuss besteht
    • AOK-ZahnVITAL: Maßnahmen für Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken, Prothesen, Implantate) sind nicht versichert

    Folgende Leistungen sind nicht versichert:

    • Behandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind
    • Zahnersatzmaßnahmen, für die kein von der Gesetzlichen Krankenversicherung anerkannter Anspruch auf einen Festzuschuss besteht
    • AOK-ZahnVITAL: Maßnahmen für Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken, Prothesen, Implantate) sind nicht versichert
Wie kann ich meinen Versicherungsvertrag kündigen?
  • Sie können Ihren Vertrag nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer von zwei Jahren und zum Ende eines jeden Kalenderjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Ihre Kündigung muss mindestens in Textform erfolgen. Erhöhen sich die Beiträge, können Sie die Versicherung innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung außerordentlich kündigen.

    Sie können Ihren Vertrag nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer von zwei Jahren und zum Ende eines jeden Kalenderjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Ihre Kündigung muss mindestens in Textform erfolgen. Erhöhen sich die Beiträge, können Sie die Versicherung innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung außerordentlich kündigen.

Wann und wie zahle ich meinen Versicherungsbeitrag?
  • Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag, den Sie aber in Monatsraten jeweils zum Ersten eines Monats zahlen können. Die Raten sind monatlich im Voraus fällig. Ihre Beiträge können Sie bequem per SEPA-Lastschrifteinzug zahlen oder überweisen. Der erste Beitrag wird fällig, nachdem Sie von uns Ihren Versicherungsschein erhalten haben. 

    Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag, den Sie aber in Monatsraten jeweils zum Ersten eines Monats zahlen können. Die Raten sind monatlich im Voraus fällig. Ihre Beiträge können Sie bequem per SEPA-Lastschrifteinzug zahlen oder überweisen. Der erste Beitrag wird fällig, nachdem Sie von uns Ihren Versicherungsschein erhalten haben. 

Ab wann beginnt der Versicherungsschutz?
  • Bei unseren Zahnzusatzversicherungen verzichten wir auf Wartezeiten. Ihr Versicherungsschutz beginnt darum zu dem mit Ihnen vereinbarten Zeitpunkt. Diesen finden Sie in Ihrem Versicherungsschein ausgewiesen. 

    Bei unseren Zahnzusatzversicherungen verzichten wir auf Wartezeiten. Ihr Versicherungsschutz beginnt darum zu dem mit Ihnen vereinbarten Zeitpunkt. Diesen finden Sie in Ihrem Versicherungsschein ausgewiesen. 

Bekomme ich mit steigender Versicherungsdauer mehr Leistungen?
  • Ja, beim Zahnersatz. Mit steigender Versicherungsdauer im Tarif AOK-DentalPRIVAT erhöht sich der Leistungsanspruch hier wie folgt:

    • ab dem siebten Kalenderjahr: Erhöhung auf 105% der Leistung von AOK NordWest
    • ab dem zehnten Kalenderjahr: Erhöhung auf 110% der Leistung von AOK NordWest
    • ab dem 13. Kalenderjahr: Erhöhung auf 120% der Leistung von AOK NordWest

    Ja, beim Zahnersatz. Mit steigender Versicherungsdauer im Tarif AOK-DentalPRIVAT erhöht sich der Leistungsanspruch hier wie folgt:

    • ab dem siebten Kalenderjahr: Erhöhung auf 105% der Leistung von AOK NordWest
    • ab dem zehnten Kalenderjahr: Erhöhung auf 110% der Leistung von AOK NordWest
    • ab dem 13. Kalenderjahr: Erhöhung auf 120% der Leistung von AOK NordWest
Ist die Versicherungsleistung begrenzt?
  • Ja, ist sie.

    Für AOK-ZahnVITAL:

    In den ersten vier Kalenderjahren erstatten wir für professionelle Zahnreinigung, Kunststofffüllungen sowie Inlays und Onlays maximal:

    • im ersten Versicherungsjahr insgesamt: 250 Euro
    • in den ersten zwei Versicherungsjahren insgesamt: 500 Euro
    • in den ersten drei Versicherungsjahren insgesamt: 750 Euro
    • in den ersten vier Versicherungsjahren insgesamt: 1.000 Euro

     

    Für AOK-DentalPRIVAT:

    In den ersten drei Kalenderjahren erstatten wir für Zahnersatz maximal:

    • im ersten Kalenderjahr: 250 Euro
    • im zweiten Kalenderjahr: 500 Euro
    • im dritten Kalenderjahr: 750 Euro

    Die Leistungen aus der Zahnzusatzversicherung dürfen zusammen mit Leistungen Dritter z.B. der AOK oder weiteren privaten Versicherungen die Gesamtaufwendungen nicht übersteigen.

    Ja, ist sie.

    Für AOK-ZahnVITAL:

    In den ersten vier Kalenderjahren erstatten wir für professionelle Zahnreinigung, Kunststofffüllungen sowie Inlays und Onlays maximal:

    • im ersten Versicherungsjahr insgesamt: 250 Euro
    • in den ersten zwei Versicherungsjahren insgesamt: 500 Euro
    • in den ersten drei Versicherungsjahren insgesamt: 750 Euro
    • in den ersten vier Versicherungsjahren insgesamt: 1.000 Euro

     

    Für AOK-DentalPRIVAT:

    In den ersten drei Kalenderjahren erstatten wir für Zahnersatz maximal:

    • im ersten Kalenderjahr: 250 Euro
    • im zweiten Kalenderjahr: 500 Euro
    • im dritten Kalenderjahr: 750 Euro

    Die Leistungen aus der Zahnzusatzversicherung dürfen zusammen mit Leistungen Dritter z.B. der AOK oder weiteren privaten Versicherungen die Gesamtaufwendungen nicht übersteigen.

Bilden die Tarife Alterungsrückstellungen?
  • Nein, für die Tarife werden keine Alterungsrückstellungen gebildet. Deshalb richten sich die Beiträge nach der jeweiligen Lebensaltersgruppe.

    Das bedeutet für AOK-ZahnVITAL: Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem Sie das 20., 40. bzw. 65. Lebensjahr vollenden, ist der Beitrag für das Eintrittsalter 20, 40 bzw. 65 zu zahlen.

    Für AOK-DentalPRIVAT gilt: Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem Sie das 21., 41. bzw. 61. Lebensjahr vollenden, ist der Beitrag für das Eintrittsalter 21, 41, bzw. 61 zu zahlen.

    Nein, für die Tarife werden keine Alterungsrückstellungen gebildet. Deshalb richten sich die Beiträge nach der jeweiligen Lebensaltersgruppe.

    Das bedeutet für AOK-ZahnVITAL: Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem Sie das 20., 40. bzw. 65. Lebensjahr vollenden, ist der Beitrag für das Eintrittsalter 20, 40 bzw. 65 zu zahlen.

    Für AOK-DentalPRIVAT gilt: Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem Sie das 21., 41. bzw. 61. Lebensjahr vollenden, ist der Beitrag für das Eintrittsalter 21, 41, bzw. 61 zu zahlen.

Gibt es Wartezeiten oder bekomme ich die Leistungen direkt nach Vertragsabschluss?
  • Bei unserer Zahnzusatzversicherung gibt es keine Wartezeiten. Für alle Versicherungsfälle, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages eintreten, können Sie die Leistungen beanspruchen.

    Bei unserer Zahnzusatzversicherung gibt es keine Wartezeiten. Für alle Versicherungsfälle, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages eintreten, können Sie die Leistungen beanspruchen.

Lohnt sich meine Zahnvorsorge (Bonusheft), wenn ich mit den Zahnzusatzversicherungen versichert bin?
  • Ja, es lohnt sich im Tarif AOK-DentalPRIVAT. Denn die Leistung für Zahnersatz orientiert sich an dem Festzuschuss, den Ihnen die AOK zahlt. Mit der Pflege des Bonushefts erhöht sich der AOK-Festzuschuss und damit automatisch auch die Leistung aus Ihrer Zahnzusatzversicherung.

    Auf die Leistungen vom Tarif AOK-ZahnVITAL hat ein Bonusheft keine Auswirkungen. 

    Ja, es lohnt sich im Tarif AOK-DentalPRIVAT. Denn die Leistung für Zahnersatz orientiert sich an dem Festzuschuss, den Ihnen die AOK zahlt. Mit der Pflege des Bonushefts erhöht sich der AOK-Festzuschuss und damit automatisch auch die Leistung aus Ihrer Zahnzusatzversicherung.

    Auf die Leistungen vom Tarif AOK-ZahnVITAL hat ein Bonusheft keine Auswirkungen. 

Was passiert, wenn ich meine gesetzliche Versicherung wechsle?
  • Sollten Sie zu einer anderen AOK wechseln, kann die bestehende Versicherung weitergeführt werden. Dies gilt auch bei einem Wechsel zu einer AOK, die keine Kooperationsvereinbarung mit der UKV geschlossen hat.

    Im Fall eines Wechsels zu einer anderen deutschen gesetzlichen Krankenversicherung, können Sie das Versicherungsverhältnis ohne Unterbrechung in dem entsprechenden Normaltarif (Tarif ohne Zusatz „AOK-“) der UKV fortsetzen. In diesem Fall entfällt der AOK-Beitragsvorteil. Die Vorversicherungszeit wird angerechnet. Sollten Sie die Versicherung nicht weiterführen wollen, so können Sie innerhalb von zwei Monaten Ihren Vertrag bei uns kündigen. Die Kündigung erfolgt rückwirkend zum Zeitpunkt des Wechsels. 

    Sollten Sie zu einer anderen AOK wechseln, kann die bestehende Versicherung weitergeführt werden. Dies gilt auch bei einem Wechsel zu einer AOK, die keine Kooperationsvereinbarung mit der UKV geschlossen hat.

    Im Fall eines Wechsels zu einer anderen deutschen gesetzlichen Krankenversicherung, können Sie das Versicherungsverhältnis ohne Unterbrechung in dem entsprechenden Normaltarif (Tarif ohne Zusatz „AOK-“) der UKV fortsetzen. In diesem Fall entfällt der AOK-Beitragsvorteil. Die Vorversicherungszeit wird angerechnet. Sollten Sie die Versicherung nicht weiterführen wollen, so können Sie innerhalb von zwei Monaten Ihren Vertrag bei uns kündigen. Die Kündigung erfolgt rückwirkend zum Zeitpunkt des Wechsels. 

Downloads

Hier können Sie sich die Tarif­details sowie die Allgemeinen Versicherungs­bedingungen (AVB) als PDF herunterladen:

Tarifbedingungen AOK-ZahnVITAL

Tarifbedingungen AOK-DentalPRIVAT

Allgemeine Versicherungsbedingungen

Unsere Zahnzusatz­versicherungen im Video erklärt

AOK-ZahnVITAL

AOK-DentalPRIVAT

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Unser Produktgeber ist die UKV – Union Krankenversicherung
UKV-Union Krankenversicherung AG
Peter-Zimmer-Str. 2, D-66123 Saarbrücken
Tel.: +49 681 844-7000, Fax: +49 681 844-2509, service@ukv.de, www.ukv.de
AG Saarbrücken, HRB: 7184
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